Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen Henry Dallek, Ammergaustraße 43, 26123 Oldenburg (im Folgenden: „HD“), und seinen Kunden. Diese Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern, Selbstständigen (im Sinne des § 14 BGB) und Kaufleuten (HGB) abgeschlossen. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen

2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn HD ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.

3. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. HD schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet HD die Zahlung der Vergütung.

4. Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsumfang und Ausführung des Auftrags

1. Sofern nicht anders – z. B. mit einer verbindlichen Annahmefrist – gekennzeichnet, sind Angebote und telefonische Auskünfte von HD unverbindlich.

2. Der Leistungsumfang wird durch das Angebot des HD und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden z. B. per E-Mail bestimmt. Das Vertragsverhältnis kommt ebenfalls durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden z. B. per E-Mail zustande. Der Auftrag wird von HD nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.

3. HD behält sich vor, ihm übertragene Aufgaben auch von sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o. ä.) erforderlich sind, erfolgt eine Beauftragung ausschließlich durch den Kunden. Dem Kunden steht es frei, sich von HD geeignete Berufsträger empfehlen zu lassen oder selbst entsprechende Personen einzuschalten. Eine rechtliche Beratung übernimmt HD in keinem Fall. Ggf. erstellte Inhalte sind stets durch den Kunden selbst rechtlich zu überprüfen. Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten obliegt allein dem Kunden.

4. Beratungsleistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form dokumentiert. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

§ 3 Liefer-/Leistungsfrist und Liefer-/Leistungstermine

1. Eine Frist beginnt – bzw. ein Termin wird erst verbindlich – mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

2. Die Liefer-/Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefer-/Leistungsgegenstand HD verlassen hat.

3. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des HD liegen, z. B. Betriebsstörungen – insbesondere bei Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnungen – soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/Leistungsgegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt.

4. Für Liefer-/Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann HD nicht haftbar gemacht werden.

5. Teillieferungen/-leistungen sind innerhalb der von HD angegebenen Liefer-/Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch/ die Nutzung daraus nicht ergeben.

§ 4 Leistungsumfang und Vergütung

1. Der Leistungsumfang und die Vergütung werden durch das Angebot und die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Bei Änderungen und Ergänzungswünschen des Kunden können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entstehen HD durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu einem Stundensatz von 150,00 € netto berechnet. Installations- und Konfigurationsleistungen sind, soweit nicht explizit vereinbart, nicht vom Leistungsumfang umfasst.

2. HD ist es gestattet, Schutzrechte für die durchgeführte Leistung anzumelden. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht jedoch keine grundsätzliche Pflicht zur Anmeldung gegenüber dem Kunden. Auch wenn die Leistungen des HD nicht schutzfähig oder auch eintragungsfähig sind, gelten sie als vertragsmäßig ausgeführt.

3. Insoweit der Kunde HD mit Leistungen beauftragt, die einen künstlerischen Gestaltungsspielraum aufweisen, wird darauf hingewiesen, dass eine künstlerische Gestaltung bei reinem Nichtgefallen des Kunden kein Mangel darstellt, außer es wurden konkrete Vorgaben des Kunden nicht umgesetzt. HD ist nicht dazu verpflichtet Content (z.B. Bilder und Videos) des Kunden für seine Leistung zu nutzen. Insoweit der Kunde Content zur Nutzung vorschlägt, steht es im Ermessen des HD diesen zu nutzen.

4. Bei vereinbarten Dienstleistungen wird kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, insbesondere, wenn Auftragsinhalt die Bereitstellung von externen Dienstleistern und die Erbringung damit verbundener Nebenleistungen ist.

5. HD behält sich vor, ihm übertragene Aufgaben auch von Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.

6. Ist HD zur Erbringung seiner Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die HD keinen Einfluss hat, haftet HD nicht, wenn es in diesem Rahmen zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommt, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von HD haben, insbesondere Störungen des Internets, Wartungsarbeiten, Aktualisierungen/Updates der Server oder der laufenden Software oder durch Höhere Gewalt.

7. Sofern nicht abweichend vereinbart, gewährleistet HD eine Verfügbarkeit seiner über das Internet angebotenen Dienste und Leistungen von 95,0 % im Jahr. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Server und Dienste im Wesentlichen betriebsbereit sind. Als Störungen des Betriebes gelten nicht die folgenden Umstände:

 Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die HD keinen Einfluss hat

 Unterbrechungen durch Höhere Gewalt

 kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder zu verhindern (z. B. durch Updates)

8. Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik führen die Drittanbieter regelmäßig Wartungs- und Servicearbeiten durch. Soweit mit diesen Arbeiten Ausfälle der Leistungen verbunden sind, wird der Drittanbieter diese nach Möglichkeit in Zeiten mit üblicherweise geringer Nachfrage legen.

9. Insoweit vertraglich vereinbart, werden regelmäßig Software-Updates eingespielt. Hierdurch kann sich der Umfang und die Ausgestaltung der von HD erbrachten Leistungen ändern. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch auch Änderungen an vom Kunden hinterlegten Inhalten bzw. vom Kunden installierten Anwendungen erforderlich werden. Soweit möglich, wird HD den Kunden hierauf zuvor hinweisen. Sollte eine solche System-Aktualisierung für den Kunden unzumutbare Änderungen erforderlich machen, kann dieser den Vertrag außerordentlich kündigen.

10. Reisekosten sind, insoweit nicht gesondert vereinbart, mit der vereinbarten Vergütung mit abgegolten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Die vereinbarte Vergütung und das Entgelt für Nebenleistungen wird für einmalige oder initiale Leistungen grundsätzlich durch HD vor Erbringung der Leistung in Form einer Vorschussrechnung in Rechnung gestellt. Monatliche Vergütungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Die Vergütungen sind ab Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig, sofern kein anderer Zahlungszeitpunkt schriftlich bestimmt ist.

2. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird.

3. Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn HD eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch des HD aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.

4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von HD nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

5. Kommt es durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, zu Verzögerungen durch HD, ist die Vergütung trotzdem so zu zahlen als wären die Leistungen durch HD vertragsgemäß ausgeführt worden.

6. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden kann HD den entsprechenden Dienst sperren. Eine Sperrung führt in einem solchen Fall nicht zum Fortfall der Zahlungsverpflichtung des Kunden. HD kann im Fall einer berechtigten Sperrung wegen Zahlungsverzugs die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von EUR 20,00 zzgl. MwSt. abhängig machen.

7. HD kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von EUR 10,00 zzgl. MwSt. pro Rücklastschrift geltend machen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde benennt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auf Verlangen von HD einen Projektleiter. Dieser steht HD während der gesamten Projektdauer sowohl kurzfristig als auch verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung und wirkt bei der Festlegung der Berichtswege zwischen den Parteien und gegebenenfalls weiteren Partnern mit.

2. Der Kunde unterstützt HD bei der Projekterfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Zurverfügungstellung sämtlicher Materialien, Zugänge usw. soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich sowie die Einholung etwaig notwendiger Genehmigungen oder Zustimmungen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche essenzielle Informationen bereits bei Zustandekommen des Vertragsverhältnisses mitzuteilen. Zudem sind alle Feedback- und Abnahmetermine laut Projektplanung einzuhalten.

3. Der Kunde übersendet HD alle für die Projektrealisierung erforderlichen Materialien auf schnellstem Weg. HD präferiert die Zurverfügungstellung in digitaler Form. Der Kunde versichert an sämtlichen Materialen die erforderlichen Rechte zur Weiterverwendung zu halten.

4. Der Kunde ermöglicht HD die Installation technischer Einrichtungen (Hardware/Software), wenn und soweit dies für die Nutzung der Leistungen von HD erforderlich ist und die Installationen nicht vereinbarungsgemäß durch den Kunden selbst vorgenommen werden.

5. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er von HD schriftlich darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Wartezeit bezüglich der zu erwartenden Mitwirkung. Sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und daraus Leerlaufzeiten bei HD resultieren, wird pro Tag Wartezeit eine pauschale Vergütung in Höhe eines Tagessatzes (8 Stunden zu den o.g. Stundensätzen) in Rechnung gestellt. Insoweit eine monatliche Pauschale für die Leistungen des HD vereinbart wurde, wird diese im Falle einer vorab bezeichneten Verzögerung des Kunden dennoch fällig, auch wenn HD damit seine Leistungspflicht nicht entsprechend erfüllen kann.

6. Die pauschale Vergütung bzw. der Fortbestand der mtl. Vergütung für eine Wartezeit fällt ebenfalls an, falls übermittelte Informationen durch den Kunden nicht der Richtigkeit entsprechen und somit Verzögerungen entstehen. Bei zusätzlich notwendigen Arbeiten, welche aus falsch übermittelten Informationen resultieren, wird entsprechend der vereinbarten Stundensätze abgerechnet.

7. Weitere Mitwirkungspflichten können sich in dem Arbeitsprozess entwickeln und werden zwischen dem Kunden und HD abgestimmt sowie dokumentiert.

§ 7 Abnahme und Annahme der Leistung/ Korrekturschleifen

1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, gewährt HD bei Videoproduktionen eine Korrekturschleife, die in der Vergütung mit inbegriffen ist. Eine Korrekturschleife bezeichnet die Umsetzung von Änderungswünschen des Kunden an der Leistung des HD, die sich nicht auf die Beseitigung von Mängeln bezieht. HD ist dazu berechtigt, Änderungswünsche abzulehnen, insoweit diese sich auf eine rein künstlerische Gestaltung beziehen. Vom Kunden gewünschte Änderungen nach erfolgter Korrekturschleife sind gesondert entsprechend der vereinbarten Tagessätze an HD zu vergüten.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von sieben Tagen nach Zugang abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei gravierenden Abweichungen wird HD diese in angemessener Zeit beseitigen und den Liefergegenstand zur erneuten Abnahme vorbringen. Satz 1 und Satz 2 gelten ebenso bei ggf. vereinbarten Zwischenabnahmen. In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde den Leistungsgegenstand nutzt oder bezahlt.

3. Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor. Bei erfolgten Zwischenabnahmen ist der Kunde zudem verpflichtet, etwaigen Mehraufwand des HD zu vergüten, insoweit Änderungen durchgeführt werden müssen, die auf Fehlern beruhen, die bei der Zwischenabnahme durch den Kunden hätten erkannt werden müssen.

4. Insoweit nicht abweichend geregelt, vereinbaren die Parteien, dass bei der Erstellung von Social-Media-Content keine gesonderte Abnahme erfolgen muss. Diese werden eigenständig von HD auf den entsprechenden Social-Media-Kanälen ohne vorherige Abnahme veröffentlicht.

5. Der Kunde ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand innerhalb von sieben Tagen anzunehmen, wenn er nicht unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert ist. Der Gefahrenübergang erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Bleibt der Kunde mit Annahme des Leistungsgegenstandes länger als sieben Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist HD nach Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

§ 8 Urheberrechtliche Nutzungsrechte/ Leistungsschutzrechte

1. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für den jeweiligen Verwendungszweck die nicht ausschließlichen erforderlichen Nutzungsrechte der von HD angefertigten Arbeiten für die Laufzeit des Vertrages. Die Nutzungsrechte sind örtlich unbegrenzt. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von HD angefertigten Werkes, Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen der Arbeiten des HD, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst sind, ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung des HD einzuholen. Solch einer Zustimmung bedarf auch jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Teilen des Werkes des HD oder von Arbeiten, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.

2. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) von Werken, die nicht durch HD erstellt wurden, oder Zustimmung Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) werden durch HD, soweit erforderlich, im Namen und für Rechnung des Kunden eingeholt, insoweit diese von HD selbst in die Leistungen eingebracht werden. Dies erfolgt in dem Umfang, der für die vereinbarten Arbeiten zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlich ist. Insoweit andere Werke von dem Kunden HD zur Auftragsdurchführung übergeben oder bereitgestellt werden, sind die Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) oder Zustimmung Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) von dem Kunden einzuholen.

3. Der Kunde hat die Kontrollpflicht, dass alle notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie besondere Zustimmungen ausreichend eingeholt wurden. Eventuelle Nachforderungen nach §§ 32, 32 a UrhG, beziehungsweise Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG, gehen zu Lasten des Kunden.

4. HD behält sich vor, die von ihm erstellten Arbeiten und Ergebnisse (z.B. Auswertungen) sowie von HD im Auftrag des Kunden erstellte Bilder und Videos, den Namen oder die Firmenbezeichnung sowie das Logo des Kunden zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen. Die Parteien vereinbaren, dass dies kein Verstoß gegen § 13 dieser AGB darstellt. HD ist insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden. Der Kunde überträgt hierfür HD die Nutzungsrechte an dem Namen bzw. Firmennamen und dem Firmenlogo. HD ist berechtigt, diese Befugnis auf Dritte zu übertragen. 

5. Jegliche Nutzungsrechte für Entwürfe und Arbeiten, die vom Kunden abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, bleiben bei HD. Dies gilt auch für Leistungen des HD, die nicht von besonderen Schutzrechten erfasst werden.

6. Mit Ende des Vertragsverhältnisses ist der Kunde dazu verpflichtet, alle Leistungen des HD zu löschen und Veröffentlichungen zu entfernen. Insoweit HD die Zugangsrechte zu Veröffentlichungen besitzt, z. B. zur Website oder zu Social-Media-Kanälen, ist HD dazu berechtigt, die Löschungen selbst vorzunehmen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt / Vorbehalt von Nutzungsrechten

1. HD behält sich das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte der Leistung bis zur Zahlung vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HD nach Mahnung zur Rücknahme der Leistung, soweit möglich, berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. des Vorbehaltes der Nutzungsrechte sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch HD ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, sofern das nicht von HD ausdrücklich erklärt wird.

4. Der Kunde darf die Leistungsgegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde HD unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des HD erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum/ die Nutzungsrechte des HD hinzuweisen.

§ 10 Gewährleistung, Haftung

1. Mängelgewährleistungsansprüche kann der Kunde im Zeitraum von zwölf Monaten nach Abnahme des Leistungsgegenstandes geltend machen.

2. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet HD nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.

3. Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HD nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.

5. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind.

6. § 10 Abs. 2-5 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des HD.

7. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.

§ 11 Haftungsausschluss

1. HD ist nicht verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu kontrollieren. Wird HD mit solch einer Kontrolle beauftragt, hat der Kunde die daraus resultierenden Gebühren und Kosten des HD und Dritter zu tragen, wenn nicht anders vereinbart.

2. Die in der vereinbarten Arbeit eventuell enthaltenen Sachaussagen des Kunden über Produkte und Leistungen, die von ihm vor- oder freigegeben wurden, muss HD nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.

3. Vor Herausgabe werden die von HD gefertigten Entwürfe, soweit nicht anders vereinbart, dem Kunden eingereicht, damit ihm die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben ist. Gibt der Kunde diese Entwürfe frei, wird die Pflicht zur Einhaltung der Richtigkeit von Text, Ton, Bild und Inhalt auf ihn übertragen.

§ 12 Schadensersatz

1. Wenn durch Irrtümer, Schreib-, Rechen- und Übermittlungsfehler in den durch den Kunden vorgelegten Unterlagen, Grafiken und Plänen HD Arbeiten ausbessern, neu durchführen muss oder sich Arbeitsvorgänge verzögern, hat der Kunde den dabei entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern er ihn zu vertreten hat.

2. Sind diese Fehler vom Kunden unverschuldet, ist HD zur Anfechtung berechtigt. Aus solch einer Anfechtung erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz als Folge der Anfechtung.

3. Bei Annahmeverzug des Kunden oder etwaigen Mitwirkungspflichtverletzungen kann HD Ersatz für den insoweit entstandenen Schaden und Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende Ansprüche sind davon nicht betroffen.

4. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück oder muss HD den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Darüber hinaus kann HD, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 80 v. H. der vereinbarten Vergütung für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 13 Verschwiegenheit

1. Insoweit HD Zugang zu Informationen hat, die von dem Kunden als vertraulich behandelt werden, z. B. das Bestehen und die Bedingungen dieses Vertrages, Geschäftsgeheimnisse, Technologien und Informationen zu Geschäftsabläufen und Strategien, Kunden und Preisen, Marketing, Finanzen, Sourcing, Personal oder Betrieb von dem Kunden, verbundene Unternehmen, Lieferanten oder Kunden, jeweils in gesprochener, schriftlicher, gedruckter, elektronischer oder in anderer Form oder Medium (zusammen: „Vertrauliche Informationen“), hat er hierüber eine Verschwiegenheitspflicht.

HD erklärt sich damit einverstanden, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keine vertraulichen Informationen weiterzugeben oder sie ganz oder teilweise an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dem Kunden, weiterzugeben sowie keine vertraulichen Informationen zu verwenden, die nicht in der Leistungserbringung nötig sind. HD muss dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn er Kenntnis von dem Verlust oder der Offenlegung vertraulicher Informationen hat.

2. Vertrauliche Informationen sind nicht solche,

(A) die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, außer durch die Verletzung des HD dieser Vereinbarung; oder

(B) die dem HD von einem Dritten mitgeteilt werden, der in Bezug auf diese Informationen keine Geheimhaltungspflichten hat.

3. Es besteht kein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung, insoweit es durch ein Gesetz oder gemäß einer gültigen Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer berechtigten Behörde erforderlich ist, vertrauliche Informationen offenzulegen. Dies gilt nur, insoweit die Offenlegung nur in einem solchen Umfang erfolgt, wie sie durch ein solches Gesetz, eine Verordnung oder einen Auftrag gefordert ist. HD erklärt sich damit einverstanden, dass eine solche Anordnung innerhalb eines Zeitraums von 3 Tagen nach Erhalt der Anordnung schriftlich angezeigt wird, jedoch in jedem Fall vor der Offenlegung, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Verfügung, nach alleinigem Ermessen des Unternehmens anzufechten oder die Vertraulichkeit zu schützen.

§ 14 Datenschutz

1. Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.

2. Insoweit HD für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.

§ 15 Zusätzliche Bestimmungen für Webhosting

15.1 Allgemeines

1. Ist die Bereitstellung von Speicherplatz mit Anbindung an das Internet (Webhosting) Gegenstand des zwischen HD und dem Kunden geschlossenen Vertrages, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

2. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde keinen Zugriff auf die durch HD gehosteten Internetseiten. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebot des HD.

15.2 Vorübergehende Sperrung

HD ist berechtigt, die für den Kunden zur Verfügung gestellten Dienste vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vorgenannten Verhaltenspflichten verstößt oder ein entsprechender konkreter Verdacht besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Dritte unter Angabe von Gründen Unterlassung der vom Kunden vorgenommenen Handlungen verlangen und diese Gründe nicht offensichtlich unzutreffend sind oder bei Ermittlungen durch staatliche Behörden. Soweit möglich, wird HD den Kunden vor einer Sperrung anhören; sofern dies im Einzelfall wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich ist, wird HD den Kunden nachträglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder HD aufgrund festgestellter Verstöße den Vertrag außerordentlich kündigen kann. HD ist berechtigt, dem Kunden für die Sperrung eine Gebühr in Höhe von EUR 35,00 inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.

15.3 Haftung und Gewährleistung

1. HD haftet nicht für Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund von Störungen und technischen Problemen in technischen Systemen, die außerhalb des Einflussbereiches von HD liegen. HD haftet auch nicht für solche Schäden, die auf der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden beruhen, insbesondere der Pflicht, die hinterlegten Daten zu sichern.

2. Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.

3. HD haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht). Bei Nichteinhaltung der Mindestverfügbarkeit haftet HD, sofern nicht abweichend vereinbart, je bezogener Leistung maximal in einer Höhe, die der Monatsmiete der von der Nichteinhaltung betroffenen Leistung entspricht. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet HD für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.

4. Der Kunde haftet für sämtliche direkten und mittelbaren Schäden (auch entgangenen Gewinn), die HD aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten aus § 6 dieser AGB entstehen.

15.4 erweitertes Hosting

Sollten die Parteien ein erweitertes Hosting vereinbaren und der Kunde Zugriff auf die gehosteten Inhalte erhalten soll, gelten zusätzlich nachfolgende Bestimmungen:

15.4.1 Allgemeines

1. HD überlässt dem Kunden einen in der Leistungsbeschreibung mengenmäßig festgelegten Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium mit Anbindung an das Internet zur Nutzung durch den Kunden im Rahmen dieser AGB.

2. Die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen können sich aus technischen Gründen jederzeit ändern. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten IP-Adresse.

3. Der Kunde hat im Rahmen des geltenden Rechts die Möglichkeit, durch Zubuchung eines Zusatzpaketes, eine Auswertung der Besucherzahlen und des Besucherverhaltens auf seinen Webseiten vorzunehmen.

4. Jeder Zugriff auf die vom Kunden hinterlegten Daten über das Internet ist mit der Übertragung von Daten (traffic) verbunden. Eine Begrenzung des Datenvolumens durch HD erfolgt nicht. HD behält sich aber das Recht vor, in Ausnahmesituationen das Datenvolumen zu begrenzen. Der Kunde wird darüber durch HD informiert.

5. Während der Laufzeit eines Vertrages ist ein Wechsel in einen Tarif mit mehr Leistung (Upgrade) auf Wunsch des Kunden jederzeit möglich. Ggf. anfallende Gebühren für den Wechsel sind bei HD zu erfragen. Mit dem vollzogenen Wechsel beginnt ein neuer Vertrag auf der Grundlage der beim Wechsel geltenden Leistungsbeschreibung und AGB und ggf. mit neuer Mindestlaufzeit. Im Falle eines Wechsels auf einen höherwertigen Tarif werden nicht verbrauchte Zahlungen des Kunden für den alten Tarif zurückerstattet.

15.4.2 Vergütung/ Änderungsvorbehalt

1. Soweit nicht ein anderer Abrechnungsmodus vereinbart ist, sind nutzungsunabhängige Entgelte im Voraus für die in der Leistungsbeschreibung genannte Abrechnungsperiode zu zahlen. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet.

2. Wie bei jeder auf Dauer erbrachten Dienstleistung können sich auch bei den von HD bereitgestellten Leistungen die Kosten durch Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ändern (etwa durch Erhöhung der Energie- und Telekommunikationskosten). HD behält sich daher das Recht vor, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Änderungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung berechtigt. Macht der Kunde hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf wird HD den Kunden ausdrücklich hinweisen.

15.4.3 Pflichten des Kunden

1. Die Anmeldung einer Domain beim zuständigen NIC (network information center), ihre Ummeldung oder Abmeldung erfordert die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers. Der Kunde wird bei sämtlichen von ihm erteilten Aufträgen, die eine Änderung des Status einer Domain erforderlich machen, seine Zustimmung unverzüglich in der jeweils erforderlichen Form erteilen.

2. Der Kunde hat die ihm ggf. übermittelten Zugangsdaten sogleich zu ändern und vor Dritten geheim zu halten. Der Kunde ist verantwortlich für jeglichen Missbrauch seiner Zugangsdaten durch Dritte, wenn er diesen verschuldet hat.

3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, soweit nicht anders vereinbart, ausreichende Sicherungskopien seiner hinterlegten Inhalte anzufertigen und vorzuhalten.

4. Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der von HD zur Verfügung gestellten Dienste die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Störung des Betriebs der Server von HD führen könnten. Untersagt sind insbesondere folgende Handlungen:

 massenhafter Versand von E-Mails

 Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit pornographischem, kommerziellem erotischem Charakter und von urheberrechtlich geschütztem Material, zu deren Verbreitung der Nutzer nicht berechtigt ist

 Betrieb von sog. “Mining-Diensten” für Kryptowährungen, wie z. B. “Bitcoin”, “Ethereum”, “OneCoin” oder “Monero”

 Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit links- oder rechtsradikalem Inhalt oder beleidigendem Charakter, Aufruf zu Terrorismus und Gewalttaten

 Betreiben von Serverdiensten, die eine besonders starke Rechnerlast verursachen; dies gilt nicht bei dedizierten und virtuellen Servern

 Aufgrund der extremen Rechenlast ist das Betreiben einer Cloud nur nach vorheriger Absprache mit HD möglich.

5. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Prüfung der von ihm hinterlegten Inhalte durch HD nicht erfolgt, sondern er selbst für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte verantwortlich ist.

6. Bei aller Sorgfalt sind Fehlfunktionen an technischen Einrichtungen dennoch möglich. Sollte der Kunde eine solche Fehlfunktion an den von ihm genutzten Einrichtungen von HD feststellen, wird er HD umgehend und mit aussagekräftigen Informationen auf die Fehlfunktion hinweisen.

15.4.4 Kündigung

1. Das ordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch HD liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

Der Kunde gerät für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug oder der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der der Vergütung für zwei Monate entspricht.

Der Kunde ist zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzantrag eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden.

Der Kunde verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten und stellt diesen Verstoß trotz Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch HD nicht unverzüglich ab.

2. Eine Kündigung kann in Textform erfolgen (§ 126 b BGB), also auch beispielsweise per E-Mail. Die Textform verlangt die Nennung der Person des Erklärenden. Es muss für HD aus der Kündigung mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein, wer die Erklärung abgibt. Um Missverständnisse zu vermeiden, bittet HD durch begleitende Angaben, wie beispielsweise die HD-ID oder weitere zur Identifizierung geeignete Informationen, ausreichend klar zu machen, dass die Kündigung tatsächlich von der richtigen Person stammt. Es wäre für die eindeutige Identifizierung des Kündigenden hilfreich, wenn die vom Absender genutzte E-Mail-Adresse für den Kundenaccount hinterlegt ist und/oder die E-Mail ein digitalisiertes/ eingescanntes Schreiben in PDF-Form enthält, das den Willen einer Kündigung ausdrücklich bekundet und vom Kunden handschriftlich unterschrieben ist. Bestehen berechtigte Zweifel an der Identität des Kündigenden, behält sich HD das Recht vor, durch geeignete Rückfragen die Identität sicherzustellen.

3. Bei einer Kündigung durch den Kunden hat dieser anzugeben, was mit den auf ihn registrierten Domains geschehen soll. Erteilt der Kunde insoweit auch auf Nachfrage von HD keine rechtzeitigen Anweisungen, ist HD berechtigt, die Domains zu löschen. Erfolgt die Kündigung durch HD, gilt das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass HD den Kunden mit der Kündigung zur Erteilung von Anweisungen aufzufordern hat.

15.4.5 Haftung

Der Kunde verpflichtet sich, HD von Ansprüchen Dritter jedweder Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem ihm überlassenen Speicherplatz abgelegt hat. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch Rechtsverteidigungskosten von HD (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten).

§ 16 Zusätzliche Bestimmungen für die Reservierung von Domains

Beauftragt der Kunde HD mit der Registrierung von Domains, gelten zusätzlich die nachfolgenden Regelungen:

1. Soweit nicht anders vereinbart, registriert HD Domains auf eigenen Namen und Rechnung. Der Kunde hat, insoweit keine markenrechtlichen Ansprüche bestehen, kein Recht auf Herausgabe/ Übertragung der Domains gegen HD.

2. Sollten die Parteien vereinbaren, dass HD Domains auf den Kunden registrieren lässt, gelten nachfolgende Bestimmungen:

2.1. HD reicht den Registrierungsauftrag des Kunden an die zuständige Registrierungsstelle (NIC) weiter. Der Kunde ist für die Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit seines Antrages und der darin enthaltenen Angaben selbst verantwortlich, eine Prüfung durch HD (auch auf Plausibilität) erfolgt nicht. HD hat keinen Einfluss auf die Registrierung und haftet nicht für deren Erfolg.

2.2. Der Kunde kann von einer erfolgreichen Registrierung des gewünschten Domainnamens erst ausgehen, wenn er als Inhaber für die Domain bei dem jeweiligem NIC eingetragen ist.

2.3. Aufgrund der Domain-Registrierung kommt nach den Bedingungen der Registrierungsstellen ein Vertrag unmittelbar zwischen dem NIC und dem Kunden zustande. Der Kunde hat sich selbst über die Vergabegrundsätze und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des NIC zu informieren und ist mit deren Geltung einverstanden.

2.4. HD wickelt Domainregistrierungen direkt über den jeweiligen Anbieter ab. Alle .de-Domains werden durch den Anbieter direkt bei der DENIC registriert.

2.5. Eine Bearbeitungsgebühr für die Weiterleitung der Anmeldung der Domain fällt, sofern in der Angebotsbeschreibung genannt, unabhängig vom Erfolg der Registrierung an.

§ 17 Zusätzliche Bestimmungen für Social-Media-Betreuung

1. Social-Media-Betreuung bezieht sich insbesondere auf folgende Leistungen, welche durch den konkreten Auftrag näher bestimmt werden:

Betreuung von Landingpages

Betreuung von Social-Media-Kanälen

Erstellung von Social-Media-Werbeanzeigen unter Verwendung von Social-Media-Clips

Fortlaufendes Kampagnenmanagement von Social-Media-Werbeanzeigen

Social-Media-Beratung

2. Die Parteien vereinbaren ein monatliches Werbebudget. Das Werbebudget ist fest vereinbart und kann nicht einseitig von dem Kunden angepasst werden. Die Änderung des Werbebudget stellt eine zustimmungspflichte Vertragsänderung dar. HD ist berechtigt, im Rahmen des ihm vom Kunden zur Verfügung gestellten Werbebudgets Leistungen von Drittanbietern, wie z. B. Media-Agenturen, Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen, Affiliate-Partner etc., zu buchen. Hierzu ist HD grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, welche Drittanbieter in welchem Umfang hinzugezogen werden. HD ist in diesem Rahmen dazu berechtigt, ebenso Drittanbietern entsprechende Zugänge zu den Accounts des Kunden zur Verfügung zu stellen.

3. Ein vom Kunden zur Verfügung gestelltes Werbebudget muss nicht zwingend komplett durch HD im jeweiligen Monat verbraucht werden. Ein etwaiger Restbetrag des mtl. Werbebudgets fließt in den nächsten Monat und kann in diesem mitverbraucht werden.

4. HD wird exklusiv vom Kunden dazu beauftragt, die Leistungen im Rahmen der Social-Media-Betreuung durchzuführen. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, andere Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit mit entsprechenden Leistungen zu beauftragen. Sollte eine entsprechende Beauftragung dennoch erfolgen, ist HD dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und hat Anspruch gegen den Kunden auf Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. der vereinbarten sechsfachen monatlichen Vergütung.

5. Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und der entsprechenden Auftragsbestätigung. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Parteien vereinbaren mit Angebot und Auftragsbestätigung eine Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch immer jeweils um eine feste Laufzeit von 12 Monaten, insoweit das Vertragsverhältnis nicht wirksam und fristgerecht von einer der beiden Parteien vorab gekündigt wird. Die Kündigungsfristen betragen:

1 Monat bei einer Vertragslaufzeit von bis zu 6 Monaten

3 Monate bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 6 Monaten

6. Von HD geschaltete Werbeanzeigen, das Werbekonto oder die betreuten Social-Media-Kanäle sowie Tracking-Tools zur Nachverfolgung von Ergebnissen (wie z. B. der Facebook-Pixel) dürfen nicht seitens des Kunden vor Ende der Vertragslaufzeit gestoppt, gelöscht oder deaktiviert werden, da HD in diesem Fall seine Dienstleistung nicht ordnungsgemäß und zielführend durchführen kann. Insoweit eine Löschung durch den Kunden erfolgt, ist HD dazu berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand entsprechend der vereinbarten Tagessätze dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, aus diesem Grund das Vertragsverhältnis zu kündigen. Sollte ein Stoppen oder eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden können, ist HD dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und hat Anspruch gegen den Kunden auf Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. der vereinbarten sechsfachen monatlichen Vergütung.

7. Im Rahmen der Social-Media-Betreuung erstellte Werke sowie die dazugehörigen Landingpages/Webseiten dürfen vom Kunden nicht für eigene oder andere Zwecke, wie z. B. Werbeanzeigen, verwendet werden, außer HD erteilt dem Kunden schriftlich ein gesondertes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Werk. Nach Ende der Vertragslaufzeit werden die jeweiligen Kampagnen und Werbeanzeigen von HD aus dem Facebook-Werbekonto des Kunden gelöscht sowie die dazugehörigen Landingpages/Webseiten abgeschaltet und dürfen vom Kunden nicht weiterverwendet werden.

8. Der Kunde ist verpflichtet, HD für die gemeinsame Zusammenarbeit funktionierende, nicht gesperrte Unternehmensseiten, -Profile, etc. in den jeweiligen Social Media Kanälen zur Verfügung zu stellen. Ist das Schalten von Werbeanzeigen Teil des Auftrags, ist der Kunde verpflichtet, ein funktionierendes Werbekonto (z. B. bei Facebook und Instagram) bzw. die der Social Media Kanäle entsprechenden technischen Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen, die mit den erforderlichen, gedeckten Zahlungsmitteln des Kunden verknüpft sind. Wird das Werbekonto (oder Vergleichbares) des Kunden durch die Social Media Plattform während der Zusammenarbeit mit HD gesperrt, deaktiviert oder gelöscht, berechtigt dies den Kunden nicht, vom Vertrag mit HD zurückzutreten oder diesen zu kündigen. In diesem Fall ist es die Pflicht des Kunden, die technischen Voraussetzungen für das Schalten von Werbeanzeigen schnellstmöglich wieder herzustellen. Sollten noch weitere Leistungen zwischen den Parteien vereinbart sein, läuft der Vertrag in einem solchen Fall unbeschadet weiter, ohne dass der Kunde zur Minderung der Vergütung berechtigt ist.
Sollte das Schalten von Werbeanzeigen die einzige Leistung sein, die zwischen den Parteien vereinbart ist, wird für die Zeit in der kein funktionierendes Werbekonto vom Kunden zur Verfügung gestellt wird, der Vertrag pausiert. Für jeden Tag der Pausierung ist der Kunde dazu verpflichtet HD eine Ausfallpauschale von 20 % der vereinbarten täglichen Vergütung der Social-Media-Betreuung zu zahlen (Die Tagesvergütung beträgt 1/30 der Monatsvergütung). Sollte die (Wieder)Herstellung des funktionierenden Werbekontos länger als 3 Monate dauern, sind die Parteien dazu berechtigt die Social-Media-Betreuung zu kündigen (dies gilt nur insoweit die Schaltung von Werbeanzeigen die einzige vereinbarte Leistung ist). In diesem Fall schuldet der Kunde HD eine Ausfallpauschale i.H.v. 80 % der restlichen Vergütung für den noch ausstehnden Leistungszeitraum.

§ 18 Zusätzliche Bestimmungen für die Buchung von Seminaren

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Verträge über die Erbringung von Seminaren. Diese Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern, Selbstständigen (im Sinne des § 14 BGB) und Kaufleuten (HGB) abgeschlossen.

18.1 Vertragsschluss

1. Auf der Internetseite des HD findet der Kunde eine Übersicht aller angebotenen Veranstaltungen. Die Darstellung der Veranstaltungen stellt noch kein rechtsverbindliches Angebot dar. Ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss gibt der Kunde ab, indem er das Anmeldeformular zu der jeweiligen Veranstaltung ausfüllt und absendet. Zudem kann ein Vertrag auch zustande kommen, indem der Kunde ein Angebot, z. B. per E-Mail, des HD verbindlich annimmt.

2. Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben. Die gesamte Korrespondenz erfolgt via E-Mail. Insoweit HD das Versenden einer E-Mail nachweisen kann, gilt die E-Mail beim Kunden als zugestellt. Insoweit sich die Daten des Kunden ändern, insbesondere dieser seine E-Mail-Adresse ändert, ist er dazu verpflichtet, dies dem HD anzuzeigen.

3. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch eine von HD übersandte Anmeldebestätigung zustande. Eine gegebenenfalls vorher versandte Empfangsbestätigung begründet noch kein Vertragsverhältnis.

4. Sollte ein Seminar bereits ausgebucht sein, wird HD dies dem Kunden mitteilen. HD ist dazu berechtigt, dem Kunden in diesem Fall einen Platz auf der Warteliste anzubieten oder ein alternatives Seminar vorzuschlagen. Insoweit der Kunde auf die Warteliste gesetzt werden möchte, muss er dies dem HD mitteilen. Insoweit ein Platz frei werden sollte, erhält der Kunde eine Benachrichtigung. Diese Benachrichtigung stellt ein neues Angebot dar. Dies kann der Kunde innerhalb der in der Benachrichtigung gesetzten Frist annehmen. Erst dann ist in diesem Fall ein Vertragsverhältnis entstanden. Das Vorschlagen eines alternativen Seminars stellt hingegen kein Vertragsangebot dar. Insoweit der Kunde den Alternativvorschlag bestätigt, stellt dies ein Angebot des Kunden dar. Ein Vertrag kommt sodann, wie in Nr. 3 beschrieben, zustande.

5. Die jeweilige Teilnehmerzahl in einem Seminar ist begrenzt. Die Zulassung zu den jeweiligen Kursen erfolgt gemäß den Auswahlkriterien für die jeweilige Veranstaltung.

18.2 Zahlungsziel und Verzug

1. Die ausgezeichneten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist.

2. Die ausgewiesenen Teilnahmegebühren verstehen sich pro Veranstaltung und Person und umfassen die in der Seminarbeschreibung enthaltenen Leistungen. Etwaige Anfahrts- oder Übernachtungskosten des Kunden sind von der Teilnahmegebühr nicht umfasst, außer dies wird seitens des HD explizit mit angeboten.

3. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde per E-Mail die entsprechende Rechnung. Die vereinbarte Vergütung ist sofort oder zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel fällig. Sollte die Rechnung trotz Fälligkeit nicht durch den Kunden ausgeglichen werden, hat HD das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. HD behält sich zudem vor, die Teilnahme des Kunden an der Veranstaltung zu verweigern, wenn die Gebühren nicht vollständig beglichen wurden.

4. Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung unter Angabe des Namens des Kunden und der laufenden Nummer der Zahlungsbenachrichtigung bzw. der Rechnungsnummer.

5. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist HD dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten bei Unternehmern über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls HD ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist HD berechtigt, diesen geltend zu machen.

18.3 Leistungsumfang

1. Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Internetseite des HD zum Zeitpunkt der Anmeldung.

2. Darüber hinaus werden dem Kunden Seminarunterlagen (in schriftlicher oder elektronischer Form) bereitgestellt.

18.4 Rücktritt, Kündigung, Umbuchung

1. Eine kostenfreie Stornierung der Buchung ist ausgeschlossen.

2. Sollte der Kunde von der verbindlichen Teilnahme zurücktreten wollen, kann er seinen gebuchten Platz, nach Rücksprache mit HD, an eine andere Person (welche die Teilnahmekriterien erfüllt) weitergeben.

18.5 Ausfall aus wichtigem Grund/ Wechsel der Dozenten und der Seminarräume

1. HD ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder wegen behördlicher oder gesetzlicher Verfügungen (z. B. Pandemie-Verfügungen) eine Durchführung der Veranstaltung nicht gestattet ist.

2. In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte für die abgesagte/n Veranstaltung/en vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.

3. HD behält sich vor, den in der Veranstaltungsbeschreibung bezeichneten Referenten/Dozenten oder den Seminar- oder Kursraum zu ändern, soweit die Gesamtqualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Hierüber wird der Kunde vorab benachrichtigt. Dies berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

4. HD ist zudem dazu berechtigt, eine Veranstaltung vor Ort zu einer Online-Veranstaltung zu ändern. Hierüber wird der Kunde informiert. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, binnen 3 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

18.6 Urheberrecht, Nutzungsrecht

1. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für die Vor-/Nachbereitung der Veranstaltungen und für den eigenen privaten Gebrauch die erforderlichen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte der von HD angefertigten Schulungsunterlagen für eine zeitlich unbestimmte Zeit. Die Nutzungsrechte sind örtlich unbegrenzt. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von HD angefertigten Werkes, Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen der Arbeiten des HD, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst ist, ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung des HD einzuholen. Solch einer Zustimmung bedarf auch jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Teilen des Werkes des HD oder von Arbeiten, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.

2. Vorab nicht genehmigte Bild- und Tonaufnahmen (insbesondere während Demonstrationen wegen der damit verbundenen Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Teilnehmern) sind während der Seminare generell unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen kostenpflichtigen Seminarausschluss.

§ 19 Kein Konkurrenzschutz seitens des Kunden

HD ist dazu berechtigt, weitere Kunden aus der gleichen Branche oder auch Mitbewerber des Kunden zu betreuen. Es besteht insoweit kein Konkurrenzschutz seitens des Kunden.

§ 20 Änderung der AGB

1. HD behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.

2. Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die HD nicht veranlasst und auf die er keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. HD wird dem Kunden die abgeänderten AGB sechs Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von HD seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch HD berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.

§ 21 Schlussbestimmungen

1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des HD zuständig ist. HD ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit HD geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.

4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

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